Im Normalfall genügt es, wenn Sie die Möbelstoffe regelmäßig mit einer Staubsauger-Polsterdüse mit weichen Borsten absaugen bzw. abbürsten. Verwenden Sie bei Flecken einen handelsüblichen Trockenschaum. Wie empfehlen Ihnen, den Trockenschaum zuerst an einer nicht sichtbaren Stelle Ihres Sitzmöbels zu testen. Eine Nassreinigung können wir grundsätzlich nur für beflockte Micro-Faser-Stoffe empfehlen. Klebstofflösende Reinigungsmittel dürfen bei Micro-Faser-Stoffen nicht verwendet werden. Velours und Mikron-Velours immer in Strichrichtung behandeln. Kunstleder kann man mit einem feuchten Tuch abwischen.
Aufklärungspflicht:
Sie sind als Verkäufer verpflichtet Ihre Kunden ungefragt auf die entsprechenden Risiken von Verfärbungen bei hellen Polsterstoffen (auch bei Fleckschutzimprägnierung) durch nicht farbechte Bekleidungsstücke (z.B. Jeans, etc.) hinzuweisen. Bitte beachten Sie: Diese Anfärbungen sind nicht mit normalen Verschmutzungen vergleichbar, sie sind äußerst hartnäckig und können aus den meisten Bezugsmaterialien nicht mehr entfernt werden. Es handelt sich hierbei keineswegs um einen Mangel am Bezugsstoff, sondern um einen Fehler am Bekleidungstextil der im Bekleidungshaus reklamiert werden muss!
Allgemeines:
Bitte überprüfen Sie alle Stoffe vor dem Zuschnitt auf ihre Richtigkeit und eventuelle Fehler. Zugeschnittene Stoffe können wir nicht zurücknehmen. Die handelsüblichen und produktionsbedingten Rapport-, Farb- und Breitenabweichungen erkennen wir nicht als Reklamation an.
Textilabfärbung
Viele Bekleidungsstücke (Jeans usw.) verfügen über eine eingeschränkte Farbechtheit und geben im Gebrauch Farbstoffe an andere Materialien ab. Diese setzen sich auf den Möbelstoffen ab und lassen sich in der Regel sehr schwer oder gar nicht entfernen. Besonders bei hellen Bezügen wird diese deutlich sichtbar. Dies stellt allerdings keine Mangel am Möbelstoff dar, sondern vielmehr ein Problem der Bekleidungstextilien und muss beim Verkäufer beanstandet werden.